Liechtenstein legal information

Vorschriften

3  Offenlegungsbericht
3.1 Offenlegungsbericht 2020
3.2 Offenlegungsbericht 2021
3.3 Offenlegungsbericht 2022
3.4 Offenlegungsbericht 2023
4 Mitwirkungspolitik - EU-Aktionärsrechterichtlinie
5 Information EU-Aktionärsrichtlinie

SFDR – nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht

Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Veröffentlichungen im Finanzdienstleistungssektor ("SFDR") sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Anlageentscheidungs- und Beratungsprozesse integrieren.

Unter Nachhaltigkeitsrisiken versteht man spezifische Umwelt-, Sozial- oder Governance-Ereignisse oder -Bedingungen ("ESG"), die einen negativen oder positiven Einfluss auf den Wert der Anlage haben können.

Wir engagieren uns für nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionen und die Unterstützung nachhaltiger Finanzmärkte. Als eine Gruppe, die darauf abzielt, finanzielle Renditen für unsere Kunden zu erwirtschaften, sind wir der Meinung, dass wir ESG-Themen berücksichtigen müssen, um einen abgerundeten Blick auf Investitionen, ihre Risiken und Chancen zu erhalten. Auch wenn es nicht immer möglich ist, ESG-Aspekte direkt mit dem finanziellen Wert zu verknüpfen, glauben wir, dass die ESG-Performance einen Anhaltspunkt für die Qualität des Managements und für die Fähigkeit des investierten Unternehmens, einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil zu erzielen, liefern kann.

Um den ESG-Integrationsprozess besser voranzutreiben, hat die EFG Group ein ESG-Analyseteam aufgebaut, das mit den Anlageteams weltweit zusammenarbeitet. Dieses Team strukturiert und pflegt massgeschneiderte Tools und Analysen, die zur Überwachung des Nachhaltigkeitsrisikos in den von uns verwalteten Anlagen und Produkten beitragen, und arbeitet mit anderen Teams zusammen, um konzernweit einheitliche Prozesse zu definieren.

Aufgrund der späten Veröffentlichung der endgültigen technischen Regulierungsstandards des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden (JC 2021 03) haben wir uns entschieden, die negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorerst nicht zu berücksichtigen. Wir planen, diese Entscheidung bis zum Jahresende zu überprüfen.

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Sustainability Risk Statement
Promotion of ESG Characteristics - Due Diligence Sustainability Statement
No consideration of Adverse Sustainability Indicators (“ASI”)

ESG impact in employees’ remuneration

EFG has a Group wide Remuneration Policy that sets the framework for coherent and consistent compensation practices across the entire Group. The aim of the policy is to create a framework that facilitates long-term value creation in line with EFG’s corporate values and that does not leave room for unsustainable behaviour, forcing the respect of our social and governance practices. It ensures that our employees act in a responsible manner, aligning stakeholders’ and business’ needs. Variable remuneration is aligned with long term objective and to individual and company performance and the employee’s appraisal emphasises the contribution, achievement of objectives, risk management, risk awareness and behaviour under the umbrella of our values represented by the Group’s Code of Conduct, in a simple and transparent process. Any unethical behaviour or disrespect of internal and external regulation is strongly considered. Our Remuneration Policy does not create incentives for taking inappropriate risk, nor does it create incentives that lead to any conflicts of interest among employees or in relationships with EFG’s clients. Where appropriate, the remuneration model enables for the option of reducing or cancelling prior year deferred remuneration. EFG promotes an equal compensation opportunity approach and strives to balance shareholders’ expectations and employees’ remuneration. EFG Group is also committed to add further sustainability-related objectives in next year’s remuneration process.

Rechtliche Hinweise

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Die EFG BvE Website ist nicht für Personen bestimmt, die einem Gerichtsstand unterstehen, der die Veröffentlichung der EFG BvE Website bzw. den Zugang zur derselben (aufgrund der Nationalität der betreffenden Person, ihres Wohnsitzes oder anderer Gründe) verbietet. Personen, auf die solche Einschränkungen zutreffen, ist der Zugriff auf die EFG BvE Website nicht gestattet.

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