Richtlinien für die Stimmabgabe

Unser Ansatz für stellvertretende Stimmabgaben (Proxy Voting)

Schaffung von langfristigem Shareholder Value auf verantwortungsbewusste und nachhaltige Weise

Da wir Anlagen in Unternehmen anstreben, die sich auf die Schaffung von langfristigem Shareholder Value ohne gesellschafts- und umweltschädigende Wirkungen ausrichten, haben wir eine wesentliche Rolle bei der Verbesserung des Shareholder Value und der Corporate Governance mittels unserer Richtlinien für stellvertretende Stimmabgaben inne. Bei der Entwicklung dieser Richtlinien haben wir darauf geachtet, unsere Positionen zu verschiedenen Problemstellungen zusammenzufassen und anzugeben, wie wir im Allgemeinen bei Aktienpositionen abstimmen.

Abstract

EFGAM spielt dank unserer Richtlinien für die stellvertretende Stimmabgabe eine wichtige Rolle bei der Verbesserung des Shareholder Value und der Corporate Governance. Wir stufen diesen Prozess im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Unternehmen in einer Reihe von Fragen als äusserst relevant ein; er bildet einen zentralen Bestandteil unserer treuhänderischen Pflichten.

Diese Richtlinien orientieren sich an unserer ESG-Politik und sind derart gestaltet, dass sie mit dem ESG-Rahmenwerk für unseren Titelauswahlprozess und unsere Fondsportfolios übereinstimmen.

EFGAM strebt Anlagen in Unternehmen an, die sich auf die Schaffung eines langfristigen Shareholder Value ohne gesellschafts- und umweltschädigende Wirkung ausrichten. Nach unserer Auffassung stellen Unternehmen komplexe Ökosysteme mit einem verzweigten Netzwerk von Aktionären, Mitarbeitenden, Gemeinschaften, Kunden und der Gesellschaft insgesamt dar. Unternehmen, die fähig sind, die Beziehungen mit sämtlichen Stakeholdern korrekt zu gestalten und auf ihre Bedürfnisse einzugehen, werden unserer Ansicht nach eine signifikante Wertschöpfung verzeichnen. Unternehmen, die hierzu nicht in der Lage sind, dürften dagegen zusätzliche, hohe Kosten gewärtigen. Nach unserer Überzeugung ist eine langfristige Wertschöpfung nur in einem wirtschaftlich effizienten und nachhaltigen globalen Finanzsystem möglich.

In diesem Sinne legen wir grossen Wert auf Transparenz in ESG-Fragen auf der Unternehmensseite. So können die Anleger die ESG-Leistungen in ihre persönlichen Anlageentscheide aufnehmen und ein umfassenderes Verständnis für das übergeordnete Risikoprofil der Unternehmen entwickeln, in die sie anlegen.

In Zusammenarbeit mit den ISS (Institutional Shareholder Services) fördern wir eine nachhaltige Geschäftspraxis einschliesslich eines sorgsamen Umgangs mit der Umwelt, fairer Arbeitsbedingungen, Verzicht auf Diskriminierung und Schutz der Menschenrechte nach den massgeblichen internationalen Standards. Zusätzlich hat unser ESG-Ausschuss vor kurzem beschlossen, die neuen Richtlinien für die stellvertretende Stimmrechtsabgabe der ISS zu übernehmen. Gegenüber den vorherigen Richtlinien für die stellvertretende Stimmrechtsabgabe der ISS sind hier einige Fortschritte zu verzeichnen. Im Rahmen des Engagements gegenüber der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) wird EFGAM von nun an die ihr übertragenen Stimmrechte nach Massgabe des Umgangs mit Risiken und Chancen des Klimawandels auf Seiten der Geschäftsleitung der Anlage-Zielunternehmen ausüben. In der Praxis stimmt EFGAM allenfalls gegen Verwaltungsratsmitglieder, wenn diese es versäumen, Klimarisiken angemessen anzugehen, und beispielsweise schlechte Leistungen in Klimafragen vorlegen oder in bedeutende Kontroversen im Zusammenhang mit dem Klimawandel verstrickt sind. Im Gegenzug werden Aktionärsanträge zur Einrichtung eines neuen Verwaltungsratsausschusses für Klimafragen oder zur Verbesserung der Transparenz in Klimafragen in Zukunft unterstützt. Bei der Entwicklung der nachstehenden Richtlinien haben wir darauf geachtet, unsere Positionen zu verschiedenen Problemstellungen zusammenzufassen und anzugeben, wie wir im Allgemeinen bei Aktienpositionen abstimmen.

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